Gesundheitswesen & Pflege

Arbeitsschutz für das Gesundheitswesen.
Sicher. Spezialisiert. Rechtssicher.

Infektionsschutz, Nadelstichverletzungen, Strahlenschutz und spezifische Gefährdungsbeurteilungen – GBS kennt die besonderen Risiken in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.

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Spezialisiert auf Gesundheit
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Kommt Ihnen das bekannt vor?

Typische Probleme in der Branche Gesundheitswesen – bevor sie zu GBS kamen.

Wir hatten mehrere Nadelstichverletzungen in diesem Jahr. Unsere Dokumentation war lückenhaft – das war ein ernstes Problem bei der Berufsgenossenschaft.

Unser Pflegepersonal arbeitet unter extremem Druck. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit Jahren überfällig.

Wir haben drei Einrichtungen – jede hat einen anderen Arbeitsschutz-Standard. Bei einer Heimaufsicht wäre das ein Problem.

Was GBS für Gesundheitswesen-Unternehmen übernimmt

Maßgeschneiderter Arbeitsschutz für Ihre Branche.

Vollständig, dokumentiert, rechtskonform – ein fester Ansprechpartner für alle Standorte.

BioStoffV

Infektionsschutz & Hygiene

Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe nach BioStoffV. Hygienepläne, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen für medizinisches Personal.

TRBA 250

Nadelstichverletzungen (NSV)

Präventionskonzepte nach TRBA 250, Meldeverfahren und Erstmaßnahmen. Wir stellen sicher, dass Ihr Team im Ernstfall weiß, was zu tun ist.

StrlSchG

Strahlenschutz

Koordination der Strahlenschutzmaßnahmen für Röntgen, CT und nuklearmedizinische Anwendungen. Dokumentation und Fristen-Management.

§5 ArbSchG

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Pflegepersonal und medizinisches Personal sind besonders belastet. Wir erheben, analysieren und dokumentieren psychische Belastungen – anonym und skalierbar.

GefStoffV

Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

Beurteilung des Umgangs mit Desinfektionsmitteln, Zytostatika und anderen Gefahrstoffen. Vollständige Dokumentation nach GefStoffV.

§12 ArbSchG

Unterweisungen & Notfallpläne

Jährliche Pflichtunterweisungen für alle Mitarbeiter. Notfall- und Evakuierungspläne für Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen.

Kostenlos & unverbindlich

Wie gut ist Ihr Arbeitsschutz wirklich aufgestellt?

Unser Arbeitsschutz-Check zeigt Ihnen in 2 Minuten, wo Sie noch Nachholbedarf haben – mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Unser Prozess

So arbeiten wir mit Ihnen

Ein klarer Prozess. Ein fester Ansprechpartner. Kein Aufwand fuer Sie. Erfahren Sie, wie die Zusammenarbeit mit GBS konkret ablaeuft – von der Anfrage bis zur Rechtssicherheit.

Gesetzliche Anforderungen

Was Gesundheitswesen-Unternehmen gesetzlich brauchen.

GBS stellt sicher, dass Sie alle Pflichten erfüllen – ohne eigenen Personalaufwand.

Biostoffverordnung (BioStoffV) – Infektionsschutz

Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen biologische Arbeitsstoffe beurteilen und Schutzmaßnahmen dokumentieren. GBS erstellt branchenspezifische Beurteilungen.

TRBA 250 – Nadelstichverletzungen

Seit 2013 müssen sichere Instrumente eingesetzt und Nadelstichverletzungen dokumentiert werden. Fehlende Dokumentation führt zu BG-Problemen.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Desinfektionsmittel, Zytostatika und Reinigungsmittel müssen beurteilt werden. GBS erstellt vollständige Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen.

Psychische Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG)

Pflegepersonal hat die höchsten psychischen Belastungen aller Berufsgruppen. Die Beurteilung ist gesetzlich verpflichtend und wird von Berufsgenossenschaften geprüft.

Bereit für Arbeitsschutz, der funktioniert?

Angebot in 48 Stunden. Fester Ansprechpartner. Kein Risiko.

So einfach funktioniert es

Drei Schritte, kein Papierkram, kein Risiko.

Alles digital und schnell. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.

01

Kurze Nachricht genügt

Ein Anruf oder eine E-Mail reicht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – garantiert.

02

Wir analysieren Ihren Bedarf

In einem kurzen Gespräch klären wir Mitarbeiterzahl, Tätigkeiten und Gefährdungsklasse. Daraus errechnen wir Ihren gesetzlichen Betreuungsbedarf.

03

Angebot in 48 Stunden

Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot. Passt es nicht, können Sie innerhalb der ersten 3 Monate ohne Angabe von Gründen kündigen – volle Rückerstattung.

Kein Risiko. Kein versteckter Haken.

Wir tragen das Risiko — nicht Sie. 3 Monate Kündigungsrecht mit voller Rückerstattung.

Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen müssen.

Bereit für spezialisierten Arbeitsschutz im Gesundheitswesen?

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24h Reaktionsgarantie Fester Ansprechpartner 3 Monate Kündigungsrecht Deutschlandweit