Prüfpflicht für elektrische Betriebsmittel, Fristen und wer prüfen darf.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen vor. Ortsveränderliche Geräte müssen je nach Nutzung alle 6 bis 24 Monate geprüft werden. Ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre.
Ortsveränderlich
alle 6–24 Monate
Ortsfest
alle 4 Jahre
Rechtsgrundlage
DGUV V3
Prüfer
Elektrofachkraft
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Arbeitgeber, alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Das betrifft vom Laptop bis zur Produktionsmaschine alle elektrischen Geräte im Betrieb.
Nicht geprüfte elektrische Betriebsmittel sind ein erhebliches Haftungsrisiko. Bei einem Elektrounfall mit nicht geprüften Geräten kann der Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden. Versicherungsschutz kann entfallen.
Alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen im Betrieb:
| Betriebsmittel | Richtwert Prüfintervall |
|---|---|
| Ortsfeste Anlagen | Alle 4 Jahre |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Büro) | Alle 2 Jahre |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Baustelle) | Alle 3 Monate |
| Elektrische Maschinen | Alle 1–2 Jahre |
| Verlängerungskabel (Baustelle) | Vor jeder Benutzung (Sichtprüfung) |
Die genauen Fristen können durch die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden.
Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Nach der Prüfung werden die Ergebnisse im Prüfbuch dokumentiert und ein Prüfaufkleber am Gerät angebracht.
DGUV V3 Prüfungen schützen Mitarbeiter vor Elektrounfällen und den Arbeitgeber vor Haftung. GBS koordiniert alle Prüfungen durch zertifizierte Elektrofachkräfte.
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