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Ab wann ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Gesetzliche Grundlagen, Betreuungszeiten und intern vs. extern – alles für Arbeitgeber.

Frederik Sterthoff

Frederik Sterthoff

Arbeitsmediziner

Arbeitsmediziner, zugelassen durch Ärztekammer Westfalen-Lippe

5 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Ab wann ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Ein Betriebsarzt ist ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht – unabhängig von der Betriebsgröße. Die erforderlichen Betreuungsstunden richten sich nach DGUV Vorschrift 2 und der Gefährdungsklasse. Für die meisten KMU ist ein externer Betriebsarzt die wirtschaftlichste Lösung.

Pflicht ab

1 Mitarbeiter

Rechtsgrundlage

§3 ASiG + DGUV V2

Betreuungszeit

je nach Gefährdungsklasse

Lösung für KMU

extern

Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes gilt für jeden Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 regeln, wie viele Stunden Betriebsarzt-Betreuung erforderlich sind. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass diese Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter gilt.

Wichtig für Arbeitgeber

Die Betriebsarzt-Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Es gibt keine Mindestgröße. Wer keinen Betriebsarzt bestellt hat, riskiert Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung.

Was macht ein Betriebsarzt?

  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
  • Beratung bei der Auswahl von Schutzausrüstung
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Beratung bei der Eingliederung nach langer Krankheit (BEM)
  • Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Wie viele Stunden Betriebsarzt brauche ich?

Die Betreuungszeiten richten sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängen von Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse ab:

MitarbeiterBüro/DienstleistungProduktion/Handwerk
1–10ca. 2–5 Std./Jahrca. 5–10 Std./Jahr
11–50ca. 5–15 Std./Jahrca. 10–30 Std./Jahr
51–100ca. 15–30 Std./Jahrca. 30–60 Std./Jahr

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Interner vs. externer Betriebsarzt

Für die meisten KMU ist ein externer Betriebsarzt die sinnvollste Lösung. GBS stellt Ihnen einen festen Betriebsarzt zu, der Ihr Unternehmen kennt und alle Pflichten übernimmt – von Vorsorgeuntersuchungen bis zur ASA-Teilnahme.

Fazit

Kein Betriebsarzt zu haben ist kein Kavaliersdelikt – es ist eine Gesetzesverletzung. GBS stellt Ihnen sofort einen Betriebsarzt zur Verfügung.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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