Wissensbereich/Arbeitsmedizin
GBS Wissen

Was ist Pflichtvorsorge?

Welche Tätigkeiten lösen Pflichtvorsorge aus, wer zahlt und was passiert bei Verweigerung?

Frederik Sterthoff

Frederik Sterthoff

Arbeitsmediziner

Arbeitsmediziner, zugelassen durch Ärztekammer Westfalen-Lippe

5 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Was ist Pflichtvorsorge und welche Tätigkeiten lösen sie aus?

Pflichtvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die der Arbeitgeber bei bestimmten Gefährdungen zwingend veranlassen muss – z. B. bei Lärm, Gefahrstoffen oder Nachtarbeit. Der Mitarbeiter muss teilnehmen. Rechtsgrundlage ist die ArbMedVV.

Teilnahme

Pflicht für MA

Kosten trägt

Arbeitgeber

Rechtsgrundlage

ArbMedVV

Beispiele

Lärm, Gefahrstoffe, Nacht

Pflichtvorsorge ist die strengste Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arbeitgeber muss sie für bestimmte Tätigkeiten anbieten und der Mitarbeiter muss sie wahrnehmen – sonst darf er die Tätigkeit nicht ausüben. Die Grundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Wichtig für Arbeitgeber

Wenn ein Mitarbeiter die Pflichtvorsorge verweigert, darf er die entsprechende Tätigkeit nicht ausüben. Der Arbeitgeber muss ihn von der Tätigkeit ausschließen – auch wenn das betriebliche Nachteile hat.

Welche Tätigkeiten lösen Pflichtvorsorge aus?

Der ArbMedVV-Anhang listet alle Tätigkeiten, die Pflichtvorsorge auslösen. Die wichtigsten Gruppen:

  • Gefahrstoffe: Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen Stoffen (z. B. Asbest, Benzol, Blei)
  • Biologische Arbeitsstoffe: Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (z. B. Gesundheitswesen, Abwasser)
  • Lärm: Exposition über dem oberen Auslösewert (LEX,8h ≥ 85 dB(A))
  • Vibration: Exposition über dem Auslösewert
  • Atemschutz: Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 und 4
  • Druckluft: Tätigkeiten in Druckluft (Überdruck > 0,1 bar)

Fristen und Wiederholungsintervalle

Die Fristen für Pflichtvorsorge sind im ArbMedVV-Anhang festgelegt und variieren je nach Gefährdung:

  • Vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstvorsorge)
  • Regelmäßige Wiederholung: je nach Gefährdung alle 1, 2 oder 3 Jahre
  • Nach Exposition (z. B. nach Asbestexposition: Nachsorge bis zu 40 Jahre)

Gilt das auch für Ihr Unternehmen?

Kostenlose Ersteinschätzung – wir prüfen Ihren Bedarf und melden uns in 48h.

Wer zahlt die Pflichtvorsorge?

Der Arbeitgeber trägt alle Kosten der Pflichtvorsorge. Die Untersuchungszeit gilt als Arbeitszeit. Der Mitarbeiter darf durch die Teilnahme keinen finanziellen Nachteil erleiden.

Fazit

Pflichtvorsorge ist nicht verhandelbar – weder für den Arbeitgeber noch für den Mitarbeiter. GBS stellt sicher, dass alle Vorsorgefristen eingehalten werden und dokumentiert lückenlos.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit (SiFa)DGUV V2Gefährdungsbeurteilung+1 mehr
LinkedIn

Pflichtvorsorge-Fristen im Blick? Wir übernehmen die Koordination.

GBS berät Sie kostenlos und erstellt Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein maßgeschneidertes Angebot.