Welche Tätigkeiten lösen Pflichtvorsorge aus, wer zahlt und was passiert bei Verweigerung?

Frederik Sterthoff
Arbeitsmediziner
Arbeitsmediziner, zugelassen durch Ärztekammer Westfalen-Lippe
Kurz & klar
Pflichtvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die der Arbeitgeber bei bestimmten Gefährdungen zwingend veranlassen muss – z. B. bei Lärm, Gefahrstoffen oder Nachtarbeit. Der Mitarbeiter muss teilnehmen. Rechtsgrundlage ist die ArbMedVV.
Teilnahme
Pflicht für MA
Kosten trägt
Arbeitgeber
Rechtsgrundlage
ArbMedVV
Beispiele
Lärm, Gefahrstoffe, Nacht
Pflichtvorsorge ist die strengste Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arbeitgeber muss sie für bestimmte Tätigkeiten anbieten und der Mitarbeiter muss sie wahrnehmen – sonst darf er die Tätigkeit nicht ausüben. Die Grundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Wenn ein Mitarbeiter die Pflichtvorsorge verweigert, darf er die entsprechende Tätigkeit nicht ausüben. Der Arbeitgeber muss ihn von der Tätigkeit ausschließen – auch wenn das betriebliche Nachteile hat.
Der ArbMedVV-Anhang listet alle Tätigkeiten, die Pflichtvorsorge auslösen. Die wichtigsten Gruppen:
Die Fristen für Pflichtvorsorge sind im ArbMedVV-Anhang festgelegt und variieren je nach Gefährdung:
Der Arbeitgeber trägt alle Kosten der Pflichtvorsorge. Die Untersuchungszeit gilt als Arbeitszeit. Der Mitarbeiter darf durch die Teilnahme keinen finanziellen Nachteil erleiden.
Pflichtvorsorge ist nicht verhandelbar – weder für den Arbeitgeber noch für den Mitarbeiter. GBS stellt sicher, dass alle Vorsorgefristen eingehalten werden und dokumentiert lückenlos.
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