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Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?

Pflicht, Aufgaben und Bestellungsregeln – alles was Arbeitgeber wissen müssen.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

5 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ab wann ist sie Pflicht?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Berater des Arbeitgebers für alle Fragen der Arbeitssicherheit. Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten – ohne Ausnahme. Rechtsgrundlage ist §5 ASiG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2.

Pflicht ab

1 Mitarbeiter

Rechtsgrundlage

§5 ASiG + DGUV V2

Betreuungszeit

je nach Gefährdungsklasse

Jedes Unternehmen in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen – unabhängig von der Betriebsgröße. Diese Pflicht ergibt sich aus §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Viele Arbeitgeber unterschätzen diese Pflicht oder glauben, sie gelte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl. Das ist falsch.

Wichtig für Arbeitgeber

Die Pflicht zur Bestellung einer SiFa gilt ab dem ersten Beschäftigten. Es gibt keine Mindestmitarbeiterzahl. Verstöße können zu Bußgeldern und im Schadensfall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Zu ihren Kernaufgaben gehören:

  • Durchführung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen nach §5 ArbSchG
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Identifikation von Gefahrenquellen
  • Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Vorbereitung und Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
  • Unterstützung bei der Unfallanalyse und Ableitung von Maßnahmen
  • Schulung und Unterweisung von Führungskräften

Intern oder extern – was ist besser?

Unternehmen können eine SiFa intern ausbilden oder einen externen Dienstleister beauftragen. Für die meisten KMU ist die externe Lösung deutlich sinnvoller:

Interne SiFa
  • ✗ Ausbildung dauert 1–2 Jahre
  • ✗ Ausfall bei Urlaub/Krankheit
  • ✓ Tiefe Betriebskenntnis
Externe SiFa (z. B. GBS)
  • ✓ Sofort einsatzbereit
  • ✓ Immer aktuelles Fachwissen
  • ✓ Vertretung garantiert

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Wie viele Stunden SiFa-Betreuung brauche ich?

Die erforderlichen Betreuungszeiten richten sich nach der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsklasse Ihres Unternehmens gemäß DGUV Vorschrift 2. Ein Bürobetrieb mit 50 Mitarbeitern benötigt beispielsweise ca. 25 Stunden Gesamtbetreuung pro Jahr (Betreuungsgruppe III, Faktor 0,5 h/MA). Diese 25 Stunden teilen sich auf SiFa und Betriebsarzt auf – typischerweise ca. 20 Stunden SiFa und 5 Stunden Betriebsarzt (80/20-Aufteilung). Laut DGUV V2 muss jede Fachdisziplin mindestens 20 % der Grundbetreuung übernehmen. Ein produzierendes Unternehmen mit gleicher Mitarbeiterzahl (Betreuungsgruppe II, Faktor 1,5 h/MA) kommt auf 75 Stunden Gesamtbetreuung. GBS berechnet Ihren genauen Bedarf kostenlos im Erstgespräch.

Fazit

Die SiFa-Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung. Eine externe SiFa ist für die meisten KMU die schnellste und rechtssicherste Lösung.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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