Pflicht, Aufgaben und Bestellungsregeln – alles was Arbeitgeber wissen müssen.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Berater des Arbeitgebers für alle Fragen der Arbeitssicherheit. Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten – ohne Ausnahme. Rechtsgrundlage ist §5 ASiG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2.
Pflicht ab
1 Mitarbeiter
Rechtsgrundlage
§5 ASiG + DGUV V2
Betreuungszeit
je nach Gefährdungsklasse
Jedes Unternehmen in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen – unabhängig von der Betriebsgröße. Diese Pflicht ergibt sich aus §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Viele Arbeitgeber unterschätzen diese Pflicht oder glauben, sie gelte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl. Das ist falsch.
Die Pflicht zur Bestellung einer SiFa gilt ab dem ersten Beschäftigten. Es gibt keine Mindestmitarbeiterzahl. Verstöße können zu Bußgeldern und im Schadensfall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen.
Die SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Zu ihren Kernaufgaben gehören:
Unternehmen können eine SiFa intern ausbilden oder einen externen Dienstleister beauftragen. Für die meisten KMU ist die externe Lösung deutlich sinnvoller:
Die erforderlichen Betreuungszeiten richten sich nach der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsklasse Ihres Unternehmens gemäß DGUV Vorschrift 2. Ein Bürobetrieb mit 50 Mitarbeitern benötigt beispielsweise ca. 25 Stunden Gesamtbetreuung pro Jahr (Betreuungsgruppe III, Faktor 0,5 h/MA). Diese 25 Stunden teilen sich auf SiFa und Betriebsarzt auf – typischerweise ca. 20 Stunden SiFa und 5 Stunden Betriebsarzt (80/20-Aufteilung). Laut DGUV V2 muss jede Fachdisziplin mindestens 20 % der Grundbetreuung übernehmen. Ein produzierendes Unternehmen mit gleicher Mitarbeiterzahl (Betreuungsgruppe II, Faktor 1,5 h/MA) kommt auf 75 Stunden Gesamtbetreuung. GBS berechnet Ihren genauen Bedarf kostenlos im Erstgespräch.
Die SiFa-Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung. Eine externe SiFa ist für die meisten KMU die schnellste und rechtssicherste Lösung.
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