Pflicht nach §5 ArbSchG, Aufbau, häufige Fehler und was eine gute GBU ausmacht.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sie ist nach §5 ArbSchG für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht. Sie muss schriftlich dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
Pflicht ab
1 Mitarbeiter
Rechtsgrundlage
§5 ArbSchG
Aktualisierung
bei Änderungen
Dokumentation
schriftlich Pflicht
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist für jeden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Trotzdem fehlt sie in vielen Unternehmen oder ist veraltet. Das ist ein erhebliches Haftungsrisiko.
Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist sie veraltet, haftet der Geschäftsführer bei einem Arbeitsunfall persönlich. Berufsgenossenschaften prüfen die GBU regelmäßig – fehlende Dokumentation führt zu Bußgeldern.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse aller Gefährdungen, denen Mitarbeiter bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Sie muss für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit erstellt werden – vom Büroarbeitsplatz bis zur Produktionslinie. Das Ergebnis sind konkrete Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Gefährdungen.
Die Pflicht zur Erstellung liegt beim Arbeitgeber (§5 ArbSchG). In der Praxis wird sie von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) durchgeführt oder begleitet. Wichtig: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich – er kann die Durchführung delegieren, nicht aber die Verantwortung.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Die GBU muss jedoch aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern (neue Maschinen, neue Tätigkeiten, Umzug), nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen, sowie wenn Maßnahmen nicht gewirkt haben. Als Faustregel gilt: mindestens alle 2–3 Jahre überprüfen.
Eine vollständige, aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des gesamten Arbeitsschutzes. Sie schützt Mitarbeiter, Unternehmen und Geschäftsführer. GBS erstellt und aktualisiert Ihre GBU rechtssicher und vollständig.
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