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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Pflicht nach §5 ArbSchG, Aufbau, häufige Fehler und was eine gute GBU ausmacht.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

5 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wer muss sie erstellen?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sie ist nach §5 ArbSchG für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht. Sie muss schriftlich dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.

Pflicht ab

1 Mitarbeiter

Rechtsgrundlage

§5 ArbSchG

Aktualisierung

bei Änderungen

Dokumentation

schriftlich Pflicht

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist für jeden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Trotzdem fehlt sie in vielen Unternehmen oder ist veraltet. Das ist ein erhebliches Haftungsrisiko.

Wichtig für Arbeitgeber

Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist sie veraltet, haftet der Geschäftsführer bei einem Arbeitsunfall persönlich. Berufsgenossenschaften prüfen die GBU regelmäßig – fehlende Dokumentation führt zu Bußgeldern.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse aller Gefährdungen, denen Mitarbeiter bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Sie muss für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit erstellt werden – vom Büroarbeitsplatz bis zur Produktionslinie. Das Ergebnis sind konkrete Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Gefährdungen.

Wer muss eine GBU erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung liegt beim Arbeitgeber (§5 ArbSchG). In der Praxis wird sie von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) durchgeführt oder begleitet. Wichtig: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich – er kann die Durchführung delegieren, nicht aber die Verantwortung.

Gilt das auch für Ihr Unternehmen?

Kostenlose Ersteinschätzung – wir prüfen Ihren Bedarf und melden uns in 48h.

Die 7 Schritte einer GBU

  1. 1Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
  2. 2Gefährdungen ermitteln
  3. 3Gefährdungen beurteilen (Risikobewertung)
  4. 4Schutzmaßnahmen festlegen (TOP-Prinzip)
  5. 5Maßnahmen umsetzen
  6. 6Wirksamkeit überprüfen
  7. 7Dokumentation aktualisieren

Wie oft muss die GBU aktualisiert werden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Die GBU muss jedoch aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern (neue Maschinen, neue Tätigkeiten, Umzug), nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen, sowie wenn Maßnahmen nicht gewirkt haben. Als Faustregel gilt: mindestens alle 2–3 Jahre überprüfen.

Häufige Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung

  • GBU existiert nur auf dem Papier, wurde aber nie wirklich durchgeführt
  • Psychische Belastungen werden nicht berücksichtigt (seit 2013 Pflicht)
  • Maßnahmen werden festgelegt, aber nie auf Wirksamkeit geprüft
  • GBU ist veraltet und spiegelt nicht die aktuellen Arbeitsbedingungen wider
  • Keine Unterschriften der Verantwortlichen – fehlende Rechtssicherheit
Fazit

Eine vollständige, aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des gesamten Arbeitsschutzes. Sie schützt Mitarbeiter, Unternehmen und Geschäftsführer. GBS erstellt und aktualisiert Ihre GBU rechtssicher und vollständig.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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