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DGUV Vorschrift 2: Betreuungszeiten berechnen

Wie viele Stunden SiFa und Betriebsarzt brauche ich? Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung erklärt.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

5 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Wie berechnet man die Betreuungszeiten nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuungszeiten nach DGUV V2 richten sich nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse. Bürobetriebe benötigen ca. 0,5 Stunden je Mitarbeiter pro Jahr, Produktionsbetriebe bis zu 1,5 Stunden. SiFa und Betriebsarzt teilen sich die Gesamtbetreuungszeit.

Büro

ca. 0,5 Std./MA/Jahr

Produktion

bis 1,5 Std./MA/Jahr

Aufteilung

SiFa + Betriebsarzt

Rechtsgrundlage

DGUV V2

Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viele Stunden Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsarzt ein Unternehmen pro Jahr benötigt. Die Berechnung hängt von Mitarbeiterzahl und Betriebsart ab. Viele Unternehmen unterschätzen ihren Bedarf.

Wichtig für Arbeitgeber

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen Grundbetreuung (feste Stunden je nach Betriebsgröße) und anlassbezogener Betreuung (zusätzliche Stunden bei besonderen Anlässen). Beide zusammen ergeben den Gesamtbedarf.

Grundbetreuung: Stunden je nach Betriebsgröße

Die Grundbetreuung wird zwischen SiFa und Betriebsarzt aufgeteilt. Laut DGUV V2 muss jede Fachdisziplin mindestens 20 % übernehmen; die konkrete Aufteilung richtet sich nach den Aufgabenfeldern. Für Büro-/Verwaltungsbetriebe (Betreuungsgruppe III) ist typischerweise eine Aufteilung von 80 % SiFa / 20 % Betriebsarzt üblich. Richtwerte:

MitarbeiterGesamtstunden/Jahrdavon SiFadavon Betriebsarzt
105 Std.4 Std.1 Std.
2512,5 Std.10 Std.2,5 Std.
5025 Std.20 Std.5 Std.
10050 Std.40 Std.10 Std.
250125 Std.100 Std.25 Std.

Betreuungsgruppe III (Büro/Verwaltung, Faktor 0,5 h/MA). Aufteilung 80 % SiFa / 20 % Betriebsarzt (typischer Richtwert; Mindestanteil je 20 % laut DGUV V2 Anlage 2). Produktionsbetriebe (Gruppe I/II) haben höhere Gesamtstunden.

Anlassbezogene Betreuung

Zusätzlich zur Grundbetreuung sind anlassbezogene Stunden erforderlich bei:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren
  • Einführung neuer Gefahrstoffe
  • Häufung von Arbeitsunfällen
  • Besondere Belastungen bestimmter Mitarbeitergruppen

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Fazit

Die genaue Berechnung Ihrer Betreuungszeiten ist komplex. GBS berechnet Ihren individuellen Bedarf kostenlos und erstellt ein maßgeschneidertes Angebot.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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