Wissensbereich/Arbeitsmedizin
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Was ist Wunschvorsorge?

Anspruch des Mitarbeiters auf Betriebsarztbesuch – auch ohne konkreten Anlass.

Frederik Sterthoff

Frederik Sterthoff

Arbeitsmediziner

Arbeitsmediziner, zugelassen durch Ärztekammer Westfalen-Lippe

4 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Was ist Wunschvorsorge und hat jeder Mitarbeiter Anspruch darauf?

Wunschvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die jeder Mitarbeiter auf eigenen Wunsch verlangen kann – unabhängig von der Tätigkeit. Der Arbeitgeber muss sie ermöglichen und die Kosten tragen. Rechtsgrundlage ist §11 ArbSchG.

Anspruch

jeder Mitarbeiter

Kosten trägt

Arbeitgeber

Rechtsgrundlage

§11 ArbSchG

Ablehnung

nicht möglich

Wunschvorsorge ist das Recht jedes Mitarbeiters, auf eigenen Wunsch einen Betriebsarzt aufzusuchen – unabhängig davon, ob eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge besteht. Der Arbeitgeber muss diesen Zugang ermöglichen und die Kosten tragen.

Wichtig für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber darf die Wunschvorsorge nicht verweigern oder von Bedingungen abhängig machen. Jeder Mitarbeiter hat diesen Anspruch – auch in Betrieben ohne eigenen Betriebsarzt.

Was ist der Unterschied zur Pflicht- und Angebotsvorsorge?

VorsorgeformWer initiiert?Pflicht zur Teilnahme?
PflichtvorsorgeArbeitgeberJa (Mitarbeiter muss)
AngebotsvorsorgeArbeitgeber (Angebot)Nein (Mitarbeiter kann)
WunschvorsorgeMitarbeiterNein (Mitarbeiter will)

Wann macht Wunschvorsorge Sinn?

  • Mitarbeiter hat gesundheitliche Bedenken bezüglich seiner Tätigkeit
  • Mitarbeiter möchte seine Arbeitsbedingungen mit dem Betriebsarzt besprechen
  • Mitarbeiter kehrt nach langer Krankheit zurück (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Mitarbeiter hat Fragen zu Ergonomie, Schutzausrüstung oder Belastungen

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Fazit

Wunschvorsorge stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter und kann Probleme früh erkennen. GBS stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter jederzeit Zugang zum Betriebsarzt haben.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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