Wissensbereich/Arbeitssicherheit
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Was ist eine Eignungsuntersuchung?

Unterschied zur Pflichtvorsorge, rechtliche Grundlagen und was Arbeitgeber beachten müssen.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

4 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Wann ist eine Eignungsuntersuchung für Mitarbeiter Pflicht?

Eignungsuntersuchungen sind Pflicht bei bestimmten Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen, z. B. Fahrzeugführer, Arbeit in der Höhe oder mit Gefahrstoffen. Anders als Vorsorgeuntersuchungen dienen sie dem Schutz Dritter und sind vom Arbeitgeber zu veranlassen.

Beispiel

Fahrer, Höhenarbeiter

Kosten trägt

Arbeitgeber

Rechtsgrundlage

ArbMedVV

Wiederholung

je nach Tätigkeit

Eine Eignungsuntersuchung prüft, ob ein Mitarbeiter körperlich und geistig in der Lage ist, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Sie ist klar von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu unterscheiden und unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen. Viele Arbeitgeber verwechseln beide Instrumente – mit teils erheblichen rechtlichen Konsequenzen.

Wichtig für Arbeitgeber

Eignungsuntersuchungen dürfen nicht mit arbeitsmedizinischer Vorsorge verwechselt oder vermischt werden. Eine unzulässig angeordnete Eignungsuntersuchung kann als Persönlichkeitsrechtsverletzung gewertet werden.

Eignungsuntersuchung vs. arbeitsmedizinische Vorsorge

MerkmalEignungsuntersuchungArbeitsmed. Vorsorge
ZweckEignung für Tätigkeit feststellenGesundheit schützen
Ergebnis geht anArbeitgeber (geeignet/nicht geeignet)Nur an Mitarbeiter
RechtsgrundlageSpezialgesetze (z. B. FahrerlaubnisV, LuftVZO)ArbMedVV
Kosten trägtArbeitgeberArbeitgeber
Pflicht?Nur bei gesetzlicher GrundlageJa, nach ArbMedVV

Wann ist eine Eignungsuntersuchung zulässig?

Eine Eignungsuntersuchung ist nur zulässig, wenn eine spezifische gesetzliche Grundlage existiert. Typische Beispiele:

  • Fahrerlaubnis / Berufskraftfahrer – Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Luftfahrtpersonal – Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • Sicherheitspersonal – Bewachungsverordnung
  • Feuerwehr – G 26 (arbeitsmedizinische Regel)
  • Tragen von Atemschutz – DGUV Regel 112-190

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Was darf der Arbeitgeber vom Ergebnis erfahren?

Bei einer Eignungsuntersuchung erhält der Arbeitgeber nur die Information „geeignet" oder „nicht geeignet" – keine medizinischen Details. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Diagnosen, Befunde oder Krankheiten dürfen nicht weitergegeben werden.

Fazit

Eignungsuntersuchungen sind ein wichtiges Instrument für sicherheitskritische Tätigkeiten – aber nur dort, wo eine gesetzliche Grundlage besteht. GBS berät Sie, welche Untersuchungen für Ihre Tätigkeiten erforderlich sind.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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