Wissensbereich/Arbeitssicherheit
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Wie viele Ersthelfer brauche ich im Betrieb?

Pflichtquoten nach DGUV Vorschrift 1, Ausbildung, Auffrischung und häufige Fehler.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

4 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Wie viele Ersthelfer sind im Betrieb Pflicht?

Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach der Betriebsgröße: 1-20 MA: 1 Ersthelfer, 21-100 MA: 5% (Büro) oder 10% (Produktion), ab 101 MA: 5-10% je nach Betriebstyp. Die Ausbildung muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden. Rechtsgrundlage ist DGUV Vorschrift 1 und ASR A4.3.

1-20 MA

1 Ersthelfer

21-100 MA

5-10% (je nach Typ)

Auffrischung

alle 2 Jahre

Rechtsgrundlage

DGUV V1

Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Ersthelfer vorzuhalten. Die Mindestanzahl richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und dem Betriebstyp. Viele Unternehmen erfüllen diese Pflicht nicht – oft weil Ersthelfer das Unternehmen verlassen haben und keine Nachfolger ausgebildet wurden.

Wichtig für Arbeitgeber

Die Ersthelfer-Pflicht gilt zu jeder Zeit – nicht nur auf dem Papier. Wenn alle ausgebildeten Ersthelfer gleichzeitig im Urlaub sind, verstößt der Betrieb gegen die Vorschrift. Planen Sie Vertretungen ein.

Wie viele Ersthelfer sind Pflicht?

Beschäftigte anwesendBüro / HandelProduktion / Bau
2–201 Ersthelfer1 Ersthelfer
21–1005 % der Anwesenden10 % der Anwesenden
ab 1015 % der Anwesenden10 % der Anwesenden

Quelle: DGUV Vorschrift 1 §26, Stand 2024

Ausbildung und Auffrischung

Die Ersthelfer-Ausbildung umfasst einen 2-tägigen Erste-Hilfe-Kurs (16 Unterrichtseinheiten) bei einer anerkannten Stelle (DRK, Malteser, ASB, DLRG etc.). Die Ausbildung muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden.

  • Kosten übernimmt der Arbeitgeber
  • Arbeitszeit gilt als Arbeitszeit
  • Nachweise müssen aufbewahrt werden

Gilt das auch für Ihr Unternehmen?

Kostenlose Ersteinschätzung – wir prüfen Ihren Bedarf und melden uns in 48h.

Was muss der Betrieb sonst noch sicherstellen?

  • Ausreichend bestückte Erste-Hilfe-Kästen (DIN 13157 für Büro, DIN 13169 für Betriebe)
  • Aushang mit Namen und Erreichbarkeit der Ersthelfer
  • Meldesystem für Erste-Hilfe-Leistungen (Verbandbuch)
  • Notrufnummern gut sichtbar ausgehängt
Fazit

Die Ersthelfer-Pflicht ist einfach zu erfüllen – aber viele Betriebe verlieren den Überblick, wenn Ersthelfer das Unternehmen verlassen. GBS überwacht Ihre Ersthelfer-Quoten und erinnert rechtzeitig an Auffrischungen.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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