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Was tun nach einem Arbeitsunfall?

Meldepflichten, Fristen und was Arbeitgeber sofort tun müssen – Schritt für Schritt.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

5 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Was muss der Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall tun?

Nach einem Arbeitsunfall mit mehr als 3 Ausfalltagen muss der Arbeitgeber den Unfall innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Tödliche Unfälle und schwere Verletzungen müssen sofort gemeldet werden.

Meldepflicht ab

3 Ausfalltagen

Meldefrist

3 Tage

Sofortmeldung

bei Tod/schwerer Verletzung

Rechtsgrundlage

§193 SGB VII

Ein Arbeitsunfall löst für den Arbeitgeber sofortige Handlungspflichten aus. Viele Arbeitgeber wissen nicht, was sie in den ersten Stunden und Tagen tun müssen – und riskieren dadurch Bußgelder oder den Verlust des Versicherungsschutzes.

Wichtig für Arbeitgeber

Arbeitsunfälle mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit müssen innerhalb von 3 Tagen der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Tödliche Unfälle und Unfälle mit mehr als 3 Verletzten müssen sofort gemeldet werden.

Sofortmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall

  1. 1Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen (112) wenn nötig
  2. 2Unfallstelle sichern – keine Veränderungen vornehmen (außer zur Gefahrenabwehr)
  3. 3Zeugen befragen und Aussagen dokumentieren
  4. 4Eintrag ins Verbandbuch vornehmen (Pflicht bei jeder Erste-Hilfe-Leistung)
  5. 5Vorgesetzten und Sicherheitsbeauftragten informieren
  6. 6Unfallhergang dokumentieren (Fotos, Skizzen)

Meldepflichten und Fristen

EreignisMeldepflichtFrist
Arbeitsunfall mit >3 Tagen AUUnfallanzeige bei BGInnerhalb 3 Tage
Tödlicher ArbeitsunfallSofortmeldung BG + PolizeiSofort
Unfall mit >3 VerletztenSofortmeldung BG + BehördeSofort
WegeunfallUnfallanzeige bei BGInnerhalb 3 Tage
Jede Erste-Hilfe-LeistungEintrag ins VerbandbuchSofort

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Unfallursachenanalyse – Pflicht und Nutzen

Nach jedem meldepflichtigen Unfall muss der Arbeitgeber die Ursachen analysieren und Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Unfälle festlegen. Diese Analyse ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und muss dokumentiert werden. GBS unterstützt Sie bei der Unfallursachenanalyse und der Ableitung von Schutzmaßnahmen.

Fazit

Nach einem Arbeitsunfall zählt jede Stunde. GBS unterstützt Sie bei der Unfallanalyse, Dokumentation und Meldung – damit Sie rechtssicher handeln.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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