Meldepflichten, Fristen und was Arbeitgeber sofort tun müssen – Schritt für Schritt.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Nach einem Arbeitsunfall mit mehr als 3 Ausfalltagen muss der Arbeitgeber den Unfall innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Tödliche Unfälle und schwere Verletzungen müssen sofort gemeldet werden.
Meldepflicht ab
3 Ausfalltagen
Meldefrist
3 Tage
Sofortmeldung
bei Tod/schwerer Verletzung
Rechtsgrundlage
§193 SGB VII
Ein Arbeitsunfall löst für den Arbeitgeber sofortige Handlungspflichten aus. Viele Arbeitgeber wissen nicht, was sie in den ersten Stunden und Tagen tun müssen – und riskieren dadurch Bußgelder oder den Verlust des Versicherungsschutzes.
Arbeitsunfälle mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit müssen innerhalb von 3 Tagen der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Tödliche Unfälle und Unfälle mit mehr als 3 Verletzten müssen sofort gemeldet werden.
| Ereignis | Meldepflicht | Frist |
|---|---|---|
| Arbeitsunfall mit >3 Tagen AU | Unfallanzeige bei BG | Innerhalb 3 Tage |
| Tödlicher Arbeitsunfall | Sofortmeldung BG + Polizei | Sofort |
| Unfall mit >3 Verletzten | Sofortmeldung BG + Behörde | Sofort |
| Wegeunfall | Unfallanzeige bei BG | Innerhalb 3 Tage |
| Jede Erste-Hilfe-Leistung | Eintrag ins Verbandbuch | Sofort |
Nach jedem meldepflichtigen Unfall muss der Arbeitgeber die Ursachen analysieren und Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Unfälle festlegen. Diese Analyse ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und muss dokumentiert werden. GBS unterstützt Sie bei der Unfallursachenanalyse und der Ableitung von Schutzmaßnahmen.
Nach einem Arbeitsunfall zählt jede Stunde. GBS unterstützt Sie bei der Unfallanalyse, Dokumentation und Meldung – damit Sie rechtssicher handeln.
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