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Psychische Gefährdungsbeurteilung: Pflicht seit 2013

Was sie ist, warum sie viele Unternehmen ignorieren – und welche Konsequenzen das hat.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

5 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung und ist sie Pflicht?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 Pflicht für alle Arbeitgeber. Sie muss psychische Belastungen wie Zeitdruck, Monotonie oder Konflikte am Arbeitsplatz erfassen und bewerten. Rechtsgrundlage ist §5 ArbSchG.

Pflicht seit

2013

Rechtsgrundlage

§5 ArbSchG

Wiederholung

bei Änderungen

Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Trotzdem fehlt die psychische GBU in einem Großteil der deutschen Unternehmen – besonders in KMU. Das ist ein erhebliches Haftungsrisiko.

Wichtig für Arbeitgeber

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 gesetzlich Pflicht (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) – auch für Kleinbetriebe. Fehlende Umsetzung kann bei Burnout-Erkrankungen von Mitarbeitern zu Schadensersatzforderungen führen.

Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?

Psychische Belastungen sind alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen einwirken und ihn psychisch beanspruchen. Typische Belastungsfaktoren:

  • Hoher Zeitdruck und Arbeitsintensität
  • Emotionale Anforderungen (z. B. Kundenkontakt, Konflikte)
  • Mangelnde Handlungsspielräume und fehlende Kontrolle
  • Schichtarbeit und unregelmäßige Arbeitszeiten
  • Soziale Beziehungen (Führungsverhalten, Konflikte im Team)
  • Ständige Erreichbarkeit und Homeoffice-Entgrenzung

Wie wird die psychische GBU durchgeführt?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung folgt denselben 7 Schritten wie die klassische GBU, mit dem Unterschied, dass die Datenerhebung meist über anonyme Mitarbeiterbefragungen erfolgt. GBS nutzt validierte Befragungsinstrumente (z. B. COPSOQ oder KPB) und wertet die Ergebnisse datenschutzkonform aus.

Wichtig: Die Anonymität der Mitarbeiter muss gewährleistet sein. Ergebnisse werden nur auf Gruppenebene ausgewertet, nie personenbezogen.

Gilt das auch für Ihr Unternehmen?

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Was passiert, wenn die psychische GBU fehlt?

  • Bußgelder durch die Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht)
  • Bei Burnout-Erkrankungen: Schadensersatzforderungen des Mitarbeiters
  • Erhöhte Beiträge zur Berufsgenossenschaft bei hohen Fehlzeiten
  • Reputationsschäden als Arbeitgeber
Fazit

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist keine Kür, sondern Pflicht. GBS führt sie anonym, strukturiert und rechtssicher durch – inklusive Maßnahmenplan und Dokumentation.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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