Was sie ist, warum sie viele Unternehmen ignorieren – und welche Konsequenzen das hat.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 Pflicht für alle Arbeitgeber. Sie muss psychische Belastungen wie Zeitdruck, Monotonie oder Konflikte am Arbeitsplatz erfassen und bewerten. Rechtsgrundlage ist §5 ArbSchG.
Pflicht seit
2013
Rechtsgrundlage
§5 ArbSchG
Wiederholung
bei Änderungen
Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Trotzdem fehlt die psychische GBU in einem Großteil der deutschen Unternehmen – besonders in KMU. Das ist ein erhebliches Haftungsrisiko.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 gesetzlich Pflicht (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) – auch für Kleinbetriebe. Fehlende Umsetzung kann bei Burnout-Erkrankungen von Mitarbeitern zu Schadensersatzforderungen führen.
Psychische Belastungen sind alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen einwirken und ihn psychisch beanspruchen. Typische Belastungsfaktoren:
Die psychische Gefährdungsbeurteilung folgt denselben 7 Schritten wie die klassische GBU, mit dem Unterschied, dass die Datenerhebung meist über anonyme Mitarbeiterbefragungen erfolgt. GBS nutzt validierte Befragungsinstrumente (z. B. COPSOQ oder KPB) und wertet die Ergebnisse datenschutzkonform aus.
Wichtig: Die Anonymität der Mitarbeiter muss gewährleistet sein. Ergebnisse werden nur auf Gruppenebene ausgewertet, nie personenbezogen.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist keine Kür, sondern Pflicht. GBS führt sie anonym, strukturiert und rechtssicher durch – inklusive Maßnahmenplan und Dokumentation.
GBS berät Sie kostenlos und erstellt Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein maßgeschneidertes Angebot.