Pflichten des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung und ergonomische Anforderungen für mobile Arbeit.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Arbeitgeber sind auch im Homeoffice für den Arbeitsschutz verantwortlich. Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung für den Heimarbeitsplatz erstellen, Unterweisungen durchführen und geeignete Arbeitsmittel bereitstellen. Die Pflichten ergeben sich aus §2 ArbStättV.
Rechtsgrundlage
§2 ArbStättV
GBU Pflicht
Ja, auch Homeoffice
Arbeitsmittel
Arbeitgeber stellt
Unterweisung
Pflicht
Auch im Homeoffice trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter. Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und das Arbeitsschutzgesetz gelten auch für den häuslichen Arbeitsplatz. Viele Unternehmen haben dies seit der Homeoffice-Welle 2020 noch nicht vollständig umgesetzt.
Der Arbeitgeber kann die Verantwortung für den Arbeitsschutz nicht auf den Mitarbeiter übertragen, nur weil dieser zu Hause arbeitet. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch den Homeoffice-Arbeitsplatz umfassen.
Der Arbeitgeber muss den Homeoffice-Arbeitsplatz in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und sicherstellen, dass:
Homeoffice bringt spezifische psychische Belastungen mit sich: Entgrenzung von Arbeit und Privatleben, soziale Isolation, fehlende Pausen und ständige Erreichbarkeit. Diese Belastungen müssen in der psychischen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. GBS führt spezialisierte Homeoffice-GBUs durch.
Homeoffice entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen Arbeitsschutzpflichten. GBS unterstützt Sie bei der Homeoffice-Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und der ergonomischen Beratung – auch remote.
GBS berät Sie kostenlos und erstellt Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein maßgeschneidertes Angebot.