Wissensbereich/Arbeitssicherheit
GBS Wissen

Arbeitsschutz im Homeoffice: Was gilt?

Pflichten des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung und ergonomische Anforderungen für mobile Arbeit.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

5 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Welche Arbeitsschutzpflichten gelten für Homeoffice-Mitarbeiter?

Arbeitgeber sind auch im Homeoffice für den Arbeitsschutz verantwortlich. Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung für den Heimarbeitsplatz erstellen, Unterweisungen durchführen und geeignete Arbeitsmittel bereitstellen. Die Pflichten ergeben sich aus §2 ArbStättV.

Rechtsgrundlage

§2 ArbStättV

GBU Pflicht

Ja, auch Homeoffice

Arbeitsmittel

Arbeitgeber stellt

Unterweisung

Pflicht

Auch im Homeoffice trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter. Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und das Arbeitsschutzgesetz gelten auch für den häuslichen Arbeitsplatz. Viele Unternehmen haben dies seit der Homeoffice-Welle 2020 noch nicht vollständig umgesetzt.

Wichtig für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann die Verantwortung für den Arbeitsschutz nicht auf den Mitarbeiter übertragen, nur weil dieser zu Hause arbeitet. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch den Homeoffice-Arbeitsplatz umfassen.

Welche Gesetze gelten im Homeoffice?

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – gilt vollumfänglich
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) – ergonomische Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anhang 6 gilt für Telearbeitsplätze
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten gelten auch im Homeoffice

Was muss der Arbeitgeber sicherstellen?

Der Arbeitgeber muss den Homeoffice-Arbeitsplatz in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und sicherstellen, dass:

  • Der Bildschirmarbeitsplatz ergonomisch eingerichtet ist (Stuhl, Tisch, Monitor-Abstand)
  • Ausreichende Beleuchtung vorhanden ist (mind. 500 Lux am Bildschirmarbeitsplatz)
  • Keine Blendung durch Fenster oder Kunstlicht
  • Geeignetes Arbeitsmittel (Laptop, Maus, Tastatur) bereitgestellt wird
  • Mitarbeiter über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden

Gilt das auch für Ihr Unternehmen?

Kostenlose Ersteinschätzung – wir prüfen Ihren Bedarf und melden uns in 48h.

Psychische Belastungen im Homeoffice

Homeoffice bringt spezifische psychische Belastungen mit sich: Entgrenzung von Arbeit und Privatleben, soziale Isolation, fehlende Pausen und ständige Erreichbarkeit. Diese Belastungen müssen in der psychischen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. GBS führt spezialisierte Homeoffice-GBUs durch.

Fazit

Homeoffice entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen Arbeitsschutzpflichten. GBS unterstützt Sie bei der Homeoffice-Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und der ergonomischen Beratung – auch remote.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit (SiFa)DGUV V2Gefährdungsbeurteilung+1 mehr
LinkedIn

Homeoffice-Arbeitsschutz noch nicht umgesetzt? Wir helfen schnell.

GBS berät Sie kostenlos und erstellt Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein maßgeschneidertes Angebot.