Wie viele Stunden SiFa-Betreuung benötigt Ihr Unternehmen? Berechnung nach Gefährdungsklasse und Mitarbeiterzahl.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Der erforderliche SiFa-Betreuungsaufwand wird nach DGUV Vorschrift 2 berechnet: Vollzeitäquivalente (VZÄ) × Gefährdungsklasse-Faktor = Gesamtstunden pro Jahr. Die Aufteilung zwischen SiFa und Betriebsarzt liegt typischerweise bei 60–80% SiFa und 20–40% Betriebsarzt, abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort.
Berechnung
VZÄ × Faktor = Stunden/Jahr
SiFa-Anteil
60–80% (variabel)
Betriebsarzt-Anteil
20–40% (variabel)
Rechtsgrundlage
DGUV V2, Anlage 2
Der Betreuungsaufwand für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht willkürlich – er wird nach DGUV Vorschrift 2 exakt berechnet. Die erforderlichen Stunden hängen von der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsklasse Ihres Unternehmens ab. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie die Berechnung funktioniert.
Der Betreuungsaufwand ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht unterschritten werden. Die Aufteilung zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel und richtet sich nach den Anforderungen vor Ort.
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet drei Gefährdungsklassen, die den erforderlichen Betreuungsaufwand pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) bestimmen:
Der Gesamtbetreuungsaufwand wird wie folgt berechnet:
Beispiel: Ein Bürobetrieb (Gruppe III) mit 50 Mitarbeitern (50 VZÄ) benötigt: 50 × 0,5 = 25 Stunden Gesamtbetreuung pro Jahr.
Die Gesamtstunden werden zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsarzt aufgeteilt. Die Aufteilung ist flexibel und richtet sich nach den Anforderungen vor Ort:
| Szenario | SiFa-Anteil | Betriebsarzt-Anteil | Typische Situation |
|---|---|---|---|
| SiFa-fokussiert | 80% | 20% | Arbeitsschutz im Fokus, weniger medizinische Anforderungen |
| Ausgewogen | 70% | 30% | Gemischte Anforderungen, Standard-Aufteilung |
| Medizin-fokussiert | 60% | 40% | Viele arbeitsmedizinische Anforderungen (z.B. Gesundheitswesen) |
* Mindestens 20% pro Profession sind gesetzlich vorgeschrieben (DGUV V2, Anlage 2). Die Aufteilung wird abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort vereinbart.
Im Markt variieren die Stundensätze für externe SiFa-Betreuung typischerweise zwischen 70–110€ pro Stunde, abhängig von Region, Anbieter und Leistungsumfang.
Hinweis: Diese Angabe dient nur der Orientierung. Der tatsächliche Aufwand für Ihr Unternehmen wird individuell berechnet und hängt von Ihrer spezifischen Situation ab. Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns.
Der SiFa-Betreuungsaufwand ist nicht willkürlich – er wird nach DGUV V2 exakt berechnet. Abhängig von Ihrer Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse ergibt sich ein spezifischer Stundenaufwand. Die Aufteilung zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel und wird abhängig von Ihren Anforderungen vor Ort vereinbart.
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