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SiFa-Betreuungsaufwand nach DGUV V2

Wie viele Stunden SiFa-Betreuung benötigt Ihr Unternehmen? Berechnung nach Gefährdungsklasse und Mitarbeiterzahl.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

5 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Wie wird der SiFa-Betreuungsaufwand berechnet?

Der erforderliche SiFa-Betreuungsaufwand wird nach DGUV Vorschrift 2 berechnet: Vollzeitäquivalente (VZÄ) × Gefährdungsklasse-Faktor = Gesamtstunden pro Jahr. Die Aufteilung zwischen SiFa und Betriebsarzt liegt typischerweise bei 60–80% SiFa und 20–40% Betriebsarzt, abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort.

Berechnung

VZÄ × Faktor = Stunden/Jahr

SiFa-Anteil

60–80% (variabel)

Betriebsarzt-Anteil

20–40% (variabel)

Rechtsgrundlage

DGUV V2, Anlage 2

Der Betreuungsaufwand für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht willkürlich – er wird nach DGUV Vorschrift 2 exakt berechnet. Die erforderlichen Stunden hängen von der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsklasse Ihres Unternehmens ab. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie die Berechnung funktioniert.

Wichtig für Arbeitgeber

Der Betreuungsaufwand ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht unterschritten werden. Die Aufteilung zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel und richtet sich nach den Anforderungen vor Ort.

Die drei Gefährdungsklassen nach DGUV V2

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet drei Gefährdungsklassen, die den erforderlichen Betreuungsaufwand pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) bestimmen:

Gruppe I – Hohes Gefährdungspotenzial
Faktor: 2,5 h/VZÄ
Beispiele: Bergbau, Fleischindustrie, Metallverarbeitung, Chemie, Bauwirtschaft
Gruppe II – Mittleres Gefährdungspotenzial
Faktor: 1,5 h/VZÄ
Beispiele: Maschinenbau, Krankenhäuser, Gastgewerbe, Handwerk, Logistik
Gruppe III – Geringes Gefährdungspotenzial
Faktor: 0,5 h/VZÄ
Beispiele: Büro, IT, Einzelhandel, Verwaltung, Versicherungen, Dienstleistungen

Berechnung des Gesamtaufwands

Der Gesamtbetreuungsaufwand wird wie folgt berechnet:

Schritt 1: Vollzeitäquivalente (VZÄ) berechnen
Vollzeit (≥30 h/Woche) = 1,0 VZÄ
Teilzeit 21–30 h/Woche = 0,75 VZÄ
Teilzeit ≤20 h/Woche = 0,5 VZÄ
Schritt 2: Gefährdungsklasse-Faktor auswählen
Gruppe I: 2,5 | Gruppe II: 1,5 | Gruppe III: 0,5
Schritt 3: Gesamtstunden berechnen
VZÄ × Faktor = Gesamtstunden/Jahr

Beispiel: Ein Bürobetrieb (Gruppe III) mit 50 Mitarbeitern (50 VZÄ) benötigt: 50 × 0,5 = 25 Stunden Gesamtbetreuung pro Jahr.

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Aufteilung zwischen SiFa und Betriebsarzt

Die Gesamtstunden werden zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsarzt aufgeteilt. Die Aufteilung ist flexibel und richtet sich nach den Anforderungen vor Ort:

SzenarioSiFa-AnteilBetriebsarzt-AnteilTypische Situation
SiFa-fokussiert80%20%Arbeitsschutz im Fokus, weniger medizinische Anforderungen
Ausgewogen70%30%Gemischte Anforderungen, Standard-Aufteilung
Medizin-fokussiert60%40%Viele arbeitsmedizinische Anforderungen (z.B. Gesundheitswesen)

* Mindestens 20% pro Profession sind gesetzlich vorgeschrieben (DGUV V2, Anlage 2). Die Aufteilung wird abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort vereinbart.

Stundensätze im Markt

Im Markt variieren die Stundensätze für externe SiFa-Betreuung typischerweise zwischen 70–110€ pro Stunde, abhängig von Region, Anbieter und Leistungsumfang.

Hinweis: Diese Angabe dient nur der Orientierung. Der tatsächliche Aufwand für Ihr Unternehmen wird individuell berechnet und hängt von Ihrer spezifischen Situation ab. Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns.

Fazit

Der SiFa-Betreuungsaufwand ist nicht willkürlich – er wird nach DGUV V2 exakt berechnet. Abhängig von Ihrer Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse ergibt sich ein spezifischer Stundenaufwand. Die Aufteilung zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel und wird abhängig von Ihren Anforderungen vor Ort vereinbart.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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