Prüffristen nach DIN 14675, wer prüfen darf und was bei fehlender Wartung droht.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Eine Brandmeldeanlage ist in vielen Gebäuden ab einer bestimmten Größe oder Nutzungsart Pflicht – z. B. in Hotels, Pflegeeinrichtungen, Industriebauten und öffentlichen Gebäuden. Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und der Muster-Industriebaurichtlinie.
Pflicht in
Hotels, Pflege, Industrie
Wartung
jährlich
Inspektion
4x pro Jahr (quartalsweise)
Rechtsgrundlage
LBO + MIndBauRL
Brandmeldeanlagen (BMA) sind in vielen Gebäuden vorgeschrieben und retten im Ernstfall Leben. Damit sie zuverlässig funktionieren, müssen sie nach DIN 14675 regelmäßig gewartet und geprüft werden. Die Verantwortung liegt beim Betreiber.
Eine nicht gewartete Brandmeldeanlage kann im Brandfall versagen oder Fehlalarme auslösen. Fehlalarme kosten Feuerwehreinsätze – und die Rechnung dafür kann an den Betreiber weitergegeben werden.
| Prüfungsart | Intervall | Wer? |
|---|---|---|
| Inspektion (alle Melder, Zentrale, Alarmierung) | Jährlich | Errichterfirma / Sachkundiger |
| Revision (vollständige Überprüfung) | Alle 3 Jahre | Zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14675 |
| Abnahmeprüfung nach Änderungen | Nach jeder Änderung | Sachverständiger |
Brandmeldeanlagen sind lebensrettende Systeme – aber nur wenn sie gewartet werden. GBS koordiniert alle Prüfungen und führt das Betriebsbuch für Sie.
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