Was ist eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage, wann ist sie Pflicht und wie oft muss sie geprüft werden?

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ist in vielen Gebäudetypen wie Industriehallen, Treppenhäusern und Tiefgaragen Pflicht. Sie muss jährlich gewartet, monatlich sichtgeprüft und jährlich durch einen Sachkundigen inspiziert werden.
Pflicht in
Hallen, Treppenhäuser
Wartung
jährlich
Sachkundigenprüfung
jährlich
Rechtsgrundlage
LBO + DIN 18232
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Sie sorgen im Brandfall dafür, dass Rauch und Wärme abgeführt werden und Fluchtwege rauchfrei bleiben. Damit sie im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig gewartet und geprüft werden.
Eine nicht funktionsfähige RWA kann im Brandfall Menschenleben gefährden. Betreiber haften für die ordnungsgemäße Funktion und müssen Prüfnachweise auf Verlangen der Behörden vorlegen.
| Prüfungsart | Intervall |
|---|---|
| Funktionsprüfung (Auslösung, Öffnung) | Halbjährlich |
| Vollständige Inspektion durch Sachkundigen | Jährlich |
| Hauptprüfung inkl. Wirksamkeitsnachweis | Alle 3 Jahre |
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