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RWA-Anlagen: Prüffristen und Pflichten

Was ist eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage, wann ist sie Pflicht und wie oft muss sie geprüft werden?

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

4 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Was ist eine RWA-Anlage und wann ist sie Pflicht?

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ist in vielen Gebäudetypen wie Industriehallen, Treppenhäusern und Tiefgaragen Pflicht. Sie muss jährlich gewartet, monatlich sichtgeprüft und jährlich durch einen Sachkundigen inspiziert werden.

Pflicht in

Hallen, Treppenhäuser

Wartung

jährlich

Sachkundigenprüfung

jährlich

Rechtsgrundlage

LBO + DIN 18232

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Sie sorgen im Brandfall dafür, dass Rauch und Wärme abgeführt werden und Fluchtwege rauchfrei bleiben. Damit sie im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig gewartet und geprüft werden.

Wichtig für Arbeitgeber

Eine nicht funktionsfähige RWA kann im Brandfall Menschenleben gefährden. Betreiber haften für die ordnungsgemäße Funktion und müssen Prüfnachweise auf Verlangen der Behörden vorlegen.

Wann ist eine RWA Pflicht?

  • Verkaufsstätten ab 2.000 m² Verkaufsfläche
  • Versammlungsstätten ab 200 Personen
  • Tiefgaragen
  • Hochhäuser (ab 22 m Fußbodenhöhe)
  • Industriebauten nach IndBauRL
  • Weitere Sonderbauten nach Landesbauordnung

Prüffristen für RWA-Anlagen

PrüfungsartIntervall
Funktionsprüfung (Auslösung, Öffnung)Halbjährlich
Vollständige Inspektion durch SachkundigenJährlich
Hauptprüfung inkl. WirksamkeitsnachweisAlle 3 Jahre

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Fazit

RWA-Anlagen retten Leben – aber nur wenn sie funktionieren. GBS koordiniert alle Prüfungen und führt ein lückenloses Prüfbuch für Ihre Anlage.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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