Was ist eine Brandschutztür, wie oft muss sie geprüft werden und was sind häufige Mängel?

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Brandschutztüren müssen jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Sie dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden und müssen im Brandfall selbstständig schließen. Rechtsgrundlage ist DIN 18095 und die jeweilige Landesbauordnung.
Prüfintervall
jährlich
Offenhalten
verboten
Rechtsgrundlage
DIN 18095
Prüfer
Sachkundiger
Brandschutztüren sind ein zentrales Element des baulichen Brandschutzes. Sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch und schützen Fluchtwege. Damit sie im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden – eine Pflicht, die viele Betreiber unterschätzen.
Eine Brandschutztür, die nicht schließt oder verkeilt ist, verliert ihre Zulassung und ist rechtlich wirkungslos. Im Brandfall kann das zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Betreiber führen.
| Prüfungsart | Intervall | Wer prüft? |
|---|---|---|
| Sichtprüfung (Funktion, Dichtung, Schließer) | Monatlich | Hausmeister / Beauftragte Person |
| Sachkundigenprüfung | Jährlich | Sachkundiger nach DIN EN 1634 |
| Vollständige Inspektion inkl. Dokumentation | Alle 3 Jahre | Zertifizierter Fachbetrieb |
Brandschutztüren müssen selbstschließend sein. Feststellanlagen (Magnethalteanlagen) sind nur zulässig, wenn sie mit der Brandmeldeanlage gekoppelt sind und im Alarmfall automatisch auslösen. Rein mechanische Feststellvorrichtungen sind verboten.
Brandschutztüren müssen funktionieren – nicht nur auf dem Papier. GBS prüft und dokumentiert alle brandschutztechnischen Einrichtungen in Ihrem Betrieb.
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