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Brandschutztüren: Prüfpflichten und Fristen

Was ist eine Brandschutztür, wie oft muss sie geprüft werden und was sind häufige Mängel?

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

4 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Brandschutztüren müssen jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Sie dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden und müssen im Brandfall selbstständig schließen. Rechtsgrundlage ist DIN 18095 und die jeweilige Landesbauordnung.

Prüfintervall

jährlich

Offenhalten

verboten

Rechtsgrundlage

DIN 18095

Prüfer

Sachkundiger

Brandschutztüren sind ein zentrales Element des baulichen Brandschutzes. Sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch und schützen Fluchtwege. Damit sie im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden – eine Pflicht, die viele Betreiber unterschätzen.

Wichtig für Arbeitgeber

Eine Brandschutztür, die nicht schließt oder verkeilt ist, verliert ihre Zulassung und ist rechtlich wirkungslos. Im Brandfall kann das zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Betreiber führen.

Prüffristen für Brandschutztüren

PrüfungsartIntervallWer prüft?
Sichtprüfung (Funktion, Dichtung, Schließer)MonatlichHausmeister / Beauftragte Person
SachkundigenprüfungJährlichSachkundiger nach DIN EN 1634
Vollständige Inspektion inkl. DokumentationAlle 3 JahreZertifizierter Fachbetrieb

Häufige Mängel bei Brandschutztüren

  • Tür wird dauerhaft offengehalten (Keil, Magnethaken ohne Auslösung)
  • Türschließer defekt oder fehlt
  • Dichtungen verschlissen oder beschädigt
  • Türblatt oder Rahmen beschädigt
  • Nicht zugelassene Einbauten (z. B. Briefschlitze, Kabelführungen)
  • Fehlende Kennzeichnung (CE-Kennzeichen, Typenschild)

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Was ist bei selbstschließenden Türen zu beachten?

Brandschutztüren müssen selbstschließend sein. Feststellanlagen (Magnethalteanlagen) sind nur zulässig, wenn sie mit der Brandmeldeanlage gekoppelt sind und im Alarmfall automatisch auslösen. Rein mechanische Feststellvorrichtungen sind verboten.

Fazit

Brandschutztüren müssen funktionieren – nicht nur auf dem Papier. GBS prüft und dokumentiert alle brandschutztechnischen Einrichtungen in Ihrem Betrieb.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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