Pflicht nach ASR A3.4/3, Prüfintervalle und was bei fehlender Prüfung droht.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Notbeleuchtung ist in Arbeitsstätten mit mehr als 20 Personen oder ohne Tageslicht Pflicht. Sie muss monatlich funktionsgeprüft und jährlich durch einen Sachkundigen vollständig geprüft werden. Rechtsgrundlage ist ASR A3.4/3.
Pflicht ab
20 Personen o. kein Tageslicht
Monatsprüfung
Funktionstest
Jahresprüfung
Sachkundiger
Rechtsgrundlage
ASR A3.4/3
Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung sichern Fluchtwege bei Stromausfall. Sie sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig geprüft werden. Die technische Grundlage bilden DIN EN 50172 und die Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3.
Nicht funktionierende Notbeleuchtung kann im Evakuierungsfall Panik und Unfälle verursachen. Betreiber haften für die ordnungsgemäße Funktion – fehlende Prüfnachweise verschärfen die Haftungssituation erheblich.
| Prüfungsart | Intervall |
|---|---|
| Funktionstest (kurze Auslösung, Leuchtmittel prüfen) | Monatlich |
| Dauertest (volle Betriebsdauer der Batterie) | Jährlich |
| Vollständige Inspektion inkl. Dokumentation | Alle 3 Jahre |
Notbeleuchtung muss funktionieren – nicht nur installiert sein. GBS prüft und dokumentiert Ihre Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 50172.
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