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Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung: Prüffristen

Pflicht nach ASR A3.4/3, Prüfintervalle und was bei fehlender Prüfung droht.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

4 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Wann ist Notbeleuchtung Pflicht und wie oft muss sie geprüft werden?

Notbeleuchtung ist in Arbeitsstätten mit mehr als 20 Personen oder ohne Tageslicht Pflicht. Sie muss monatlich funktionsgeprüft und jährlich durch einen Sachkundigen vollständig geprüft werden. Rechtsgrundlage ist ASR A3.4/3.

Pflicht ab

20 Personen o. kein Tageslicht

Monatsprüfung

Funktionstest

Jahresprüfung

Sachkundiger

Rechtsgrundlage

ASR A3.4/3

Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung sichern Fluchtwege bei Stromausfall. Sie sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig geprüft werden. Die technische Grundlage bilden DIN EN 50172 und die Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3.

Wichtig für Arbeitgeber

Nicht funktionierende Notbeleuchtung kann im Evakuierungsfall Panik und Unfälle verursachen. Betreiber haften für die ordnungsgemäße Funktion – fehlende Prüfnachweise verschärfen die Haftungssituation erheblich.

Prüffristen nach DIN EN 50172

PrüfungsartIntervall
Funktionstest (kurze Auslösung, Leuchtmittel prüfen)Monatlich
Dauertest (volle Betriebsdauer der Batterie)Jährlich
Vollständige Inspektion inkl. DokumentationAlle 3 Jahre

Wann ist Sicherheitsbeleuchtung Pflicht?

  • Arbeitsstätten ohne Tageslicht oder mit unzureichendem Tageslicht
  • Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Gaststätten
  • Flure und Treppenhäuser in mehrgeschossigen Gebäuden
  • Tiefgaragen und unterirdische Räume
  • Räume mit erhöhter Gefährdung (z. B. Maschinenräume)

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Fazit

Notbeleuchtung muss funktionieren – nicht nur installiert sein. GBS prüft und dokumentiert Ihre Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 50172.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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