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Feuerlöscher: Wie oft muss gewartet werden?

Prüffristen nach DIN 14406, wer darf prüfen und was bei fehlender Wartung droht.

Andreas Bell

Andreas Bell

Fachkraft für Arbeitssicherheit

SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft

4 Min. Lesezeit

Kurz & klar

Wie viele Feuerlöscher sind Pflicht und wie oft müssen sie gewartet werden?

Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4 gewartet werden. Der Betreiber führt zusätzlich monatlich eine Sichtprüfung durch. Die Anzahl richtet sich nach der Brandlast und Fläche des Betriebs – mindestens 1 Löscher je 200 m² Nutzfläche. Rechtsgrundlage: DIN 14406-4, ASR A2.2, BetrSichV.

Wartungsintervall

alle 2 Jahre

Sichtprüfung

monatlich durch Betreiber

Mindestanzahl

1 je 200 m²

Rechtsgrundlage

ASR A2.2

Sachkundiger

Pflicht

Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden – das ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht. Die Grundlage bildet die DIN 14406 Teil 4. Viele Unternehmen vernachlässigen die Wartung oder wissen nicht, dass die Fristen je nach Löschertyp variieren.

Wichtig für Arbeitgeber

Ein nicht gewarteter Feuerlöscher kann im Brandfall versagen. Schlimmer noch: Bei einem Brand mit Personenschaden kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, wenn die Wartungspflicht nachweislich verletzt wurde.

Prüffristen im Überblick

LöschertypPrüfintervallGrundlage
Sichtprüfung (Betreiber)MonatlichASR A2.2
Wartung (Sachkundiger)Alle 2 JahreDIN 14406-4
Innere PrüfungAlle 5 JahreBetrSichV § 16
FestigkeitsprüfungAlle 10 JahreBetrSichV § 16

Wer darf Feuerlöscher prüfen?

Die Prüfung muss durch einen Sachkundigen nach DIN 14406 erfolgen. Das ist eine Person mit nachgewiesener Fachausbildung – kein normaler Mitarbeiter. Nach der Prüfung wird ein Prüfaufkleber am Löscher angebracht. GBS koordiniert die Prüfung durch zertifizierte Partner.

Gilt das auch für Ihr Unternehmen?

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Wie viele Feuerlöscher brauche ich?

Die Anzahl richtet sich nach der Brandgefährdung und der Grundfläche des Gebäudes. Als Faustregel gilt: Ein Feuerlöscher je 200 m² Grundfläche, mindestens jedoch zwei pro Brandabschnitt. Die genaue Anzahl legt der Brandschutzbeauftragte im Brandschutzkonzept fest.

Fazit

Feuerlöscher-Wartung ist Pflicht und schützt Leben. GBS überwacht Ihre Prüffristen und koordiniert die Wartung durch zertifizierte Fachbetriebe – ohne dass Sie daran denken müssen.

Häufige Fragen

Über den Autor

Andreas Bell

Gründer & Leiter Arbeitssicherheit

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