Prüffristen nach DIN 14406, wer darf prüfen und was bei fehlender Wartung droht.

Andreas Bell
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa nach DGUV V2, IHK-geprüft
Kurz & klar
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4 gewartet werden. Der Betreiber führt zusätzlich monatlich eine Sichtprüfung durch. Die Anzahl richtet sich nach der Brandlast und Fläche des Betriebs – mindestens 1 Löscher je 200 m² Nutzfläche. Rechtsgrundlage: DIN 14406-4, ASR A2.2, BetrSichV.
Wartungsintervall
alle 2 Jahre
Sichtprüfung
monatlich durch Betreiber
Mindestanzahl
1 je 200 m²
Rechtsgrundlage
ASR A2.2
Sachkundiger
Pflicht
Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden – das ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht. Die Grundlage bildet die DIN 14406 Teil 4. Viele Unternehmen vernachlässigen die Wartung oder wissen nicht, dass die Fristen je nach Löschertyp variieren.
Ein nicht gewarteter Feuerlöscher kann im Brandfall versagen. Schlimmer noch: Bei einem Brand mit Personenschaden kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, wenn die Wartungspflicht nachweislich verletzt wurde.
| Löschertyp | Prüfintervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Sichtprüfung (Betreiber) | Monatlich | ASR A2.2 |
| Wartung (Sachkundiger) | Alle 2 Jahre | DIN 14406-4 |
| Innere Prüfung | Alle 5 Jahre | BetrSichV § 16 |
| Festigkeitsprüfung | Alle 10 Jahre | BetrSichV § 16 |
Die Prüfung muss durch einen Sachkundigen nach DIN 14406 erfolgen. Das ist eine Person mit nachgewiesener Fachausbildung – kein normaler Mitarbeiter. Nach der Prüfung wird ein Prüfaufkleber am Löscher angebracht. GBS koordiniert die Prüfung durch zertifizierte Partner.
Die Anzahl richtet sich nach der Brandgefährdung und der Grundfläche des Gebäudes. Als Faustregel gilt: Ein Feuerlöscher je 200 m² Grundfläche, mindestens jedoch zwei pro Brandabschnitt. Die genaue Anzahl legt der Brandschutzbeauftragte im Brandschutzkonzept fest.
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